Strompreisbremse
Am 24. Dezember 2022 wurde zur Abfederung der hohen Energiepreise die Strompreisbremse gesetzlich beschlossen.
Hier finden Sieweitere Informationendazu.
Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen
1. Staatlich veranlasste Steuern, Abgaben, Umlagen und Mehrbelastungen
Ein großer Teil des Strompreises besteht aus staatlich veranlassten Steuern, Abgaben, Umlagen und Mehrbelastungen. Diese werden von allen Stromkundinnen und -kunden über den Strompreis getragen.
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2. Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb
Für die Nutzung der Stromnetze, den Transport und die Verteilung von Strom, erheben die Netzbetreiber die für alle Stromvertriebe geltenden Netzentgelte. Für den Betrieb der Stromzähler erheben die Messstellenbetreiber zudem die für alle Stromvertriebe geltenden Entgelte für den Messstellenbetrieb. Diese sind in der Regel Bestandteil des Strompreises, soweit der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber ist und kein anderer beauftragt wurde.
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3. Strombeschaffung und Vertrieb
Nur dieser Kostenbestandteil ist der Versorgeranteil und wird durch den Wettbewerb im Strommarkt bestimmt. Die Kosten entstehen für den Stromeinkauf, die Verwaltung und den Vertrieb.
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1. Staatlich veranlasste Steuern, Abgaben, Umlagen und Mehrbelastungen
Ein großer Teil des Strompreises besteht aus staatlich veranlassten Steuern, Abgaben, Umlagen und Mehrbelastungen. Diese werden von allen Stromkundinnen und -kunden über den Strompreis getragen.
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2. Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb
Für die Nutzung der Stromnetze, den Transport und die Verteilung von Strom, erheben die Netzbetreiber die für alle Stromvertriebe geltenden Netzentgelte. Für den Betrieb der Stromzähler erheben die Messstellenbetreiber zudem die für alle Stromvertriebe geltenden Entgelte für den Messstellenbetrieb. Diese sind in der Regel Bestandteil des Strompreises, soweit der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber ist und kein anderer beauftragt wurde.
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3. Strombeschaffung und Vertrieb
Nur dieser Kostenbestandteil ist der Versorgeranteil und wird durch den Wettbewerb im Strommarkt bestimmt. Die Kosten entstehen für den Stromeinkauf, die Verwaltung und den Vertrieb.
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Die einzelnen Bestandteile werden in Grundpreis und Verbrauchspreis aufgeteilt:
- Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig. Er beinhaltet zum Beispiel die Kosten für die Stromrechnungslegung und den Zahlungsverkehr sowie auch die an Dritte zu zahlenden verbrauchsunabhängigen Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung.
- Der Verbrauchspreis wird anhand des individuellen Verbrauchs berechnet. Es ist der Preis für die verbrauchsabhängig berechneten Preisbestandteile. Der Verbrauchspreis von Strom wird in Cent je Kilowattstunde (kWh) angegeben.
Auf Ihrer Rechnung steht zudem ein Posten „Entgelt Zähler“? Bei unseren Stromtarifen der Grundversorgung sind seit Oktober 2022 die Kosten für den Messstellenbetreiber nicht mehr im Grundpreis enthalten, sondern werden gesondert ausgewiesen. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem eingesetzten Zähler in der Anlage und der Höhe des Jahresstromverbrauches.
0,591* Cent pro kWh
Offshore-Netzumlage
0 Cent pro kWh
Umlage für abschaltbare Lasten
1,66* Cent pro kWh
Konzessionsabgabe
0,417* Cent pro kWh
§ 19 StromNEV-Umlage
0,357* Cent pro kWh
KWKG-Umlage
2,05* Cent pro kWh
Stromsteuer
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*zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Auf alle Bestandteile des Strompreises
Erläuterungen zu den staatlich veranlassten Kosten
Was ist die Offshore-Netzumlage?
Mit der Offshore-Netzumlage (bis zum 31. Dezember 2018 als „Offshore-Haftungsumlage“ bezeichnet) werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windanlagen an das Stromnetz sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
Was ist die Umlage für abschaltbare Lasten?
Anbieter von abschaltbaren Lasten können vertraglich zu Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit verpflichtet werden, zum Beispiel zur kurzfristigen und kurzzeitigen Abschaltung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit hoher Leistung, und dafür eine Vergütung erhalten. Die entstehenden Kosten werden über eine Umlage finanziert, die von allen Stromverbraucherinnen und -verbrauchern zu tragen ist.
Was ist die Konzessionsabgabe?
Die Strom- und Gasnetzbetreiber verlegen ihre Versorgungsleitungen über bzw. unter öffentlichen Verkehrswegen. Für die Nutzung müssen sie den jeweiligen Gemeinden und Städten eine Gebühr zahlen. Diese Gebühr heißt Konzessionsabgabe und ist Bestandteil Ihres Strompreises. Sie wird seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und den Letztverbrauchern vom Energielieferanten in Rechnung gestellt.
Was ist die § 19 StromNEV-Umlage?
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucherinnen und -verbraucher umgelegt.
Was ist die KWKG-Umlage?
Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreibende von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt.
Was ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Wie hoch sind die Kosten für Netz und Messung?
Der genaue Betrag ist abhängig davon, welcher Netzbetreiber und welcher Messstellenbetreiber an Ihrer Lieferstellezuständig ist oder mit der Messung beauftragt wurde. Daher kann diese Frage nicht pauschalbeantwortet werden. Unten finden Sie beispielhaftdie Preisblätter für unsere Grundversorgungsgebiete BerlinundHamburg.
Wodurch werden die Beschaffungskosten beeinflusst?
Der Preis für den Einkauf von Strom wird im Wesentlichen, wie bei anderen Gütern auch, von Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt. Im Jahr 2022 waren Strompreise in Deutschland stark angestiegen. Dabei spielte auch das Merit-Order-Prinzip eine Rolle. Ausführliche Informationen dazu und zu den Hauptgründen für Preisentwicklungen haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten zusammengestellt.
Gründe für schwankende Energiekosten
Weitere Fragen und Antworten
Zu Preisanpassungen
Wann kann es zu Preisänderungen für laufende Verträge kommen?
Wir überprüfen unsere Kosten für Energiebeschaffung und -vertrieb immer erst nach Ablauf der mit Ihnen vereinbarten Preisgarantie. Wenn Sie danach von einer Preiserhöhung betroffen sind, informieren wir Sie, je nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Ihren Vertrag gelten, 4 beziehungsweise 6 Wochen vor Wirksamwerden der Preisanpassung schriftlich.
Eine Ausnahme bilden nach unseren Energielieferverträgen ausdrücklich Kostenänderungen bei den im Vertrag genannten Steuern, Abgaben, Umlagen und staatlich veranlassten Mehrbelastungen. Das Gleiche gilt für neu eingeführte Steuern, Abgaben, Umlagen und staatlich veranlasste Mehrbelastungen. Solche Kostenänderungen werden auch schon während einer Preisgarantie an Sie weitergegeben.
Warum gibt es Preisunterschiede bei einzelnen Verträgen?
Der individuelle Preis hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst spielt die Wahl des Tarifs eine Rolle und weiterhin, ob dieser Tarif eine Preisgarantie für eine bestimmte Laufzeit innehat. Je nach Wohnort können auch Netzentgelte unterschiedlich ausfallen. Auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die jeweilige Beschaffungssituation bestimmen den Preis.
Was sollte ich tun, wenn ich von einer Preisanpassung betroffen bin?
Bei gleichbleibendem Verbrauch wird Ihr aktueller Abschlag nicht ausreichen. Passen Sie daher Ihren Abschlag an, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Das geht ganz einfach untervattenfall.de/abschlag. Bei einer Preisanpassung brauchen Sie Ihren Zählerstand nicht abzulesen. Ihren Verbrauch grenzen wir rechnerisch ab. Sie finden beide Zeiträume in Ihrer nächsten Rechnung. Möchten Sie Ihren Zählerstand trotzdem mitteilen, können Sie dies ganz einfach untervattenfall.de/zaehlerstandtun.
Mein neuer Abschlag ist zu hoch, kann ich ihn wieder senken?
Ihr Abschlag wurde angepasst, damit dieser Ihre Energiekosten bestmöglich deckt und es zu keinen hohen Nachzahlungen kommt.
In einem von uns vorgegebenen Rahmen können Sie diesen Abschlag selbst noch ändern, wenn Sie z. B. mit einem geringeren Stromverbrauch rechnen. Das geht ganz einfach untervattenfall.de/abschlag. Ist Ihr Stromverbrauch unverändert, raten wir Ihnen dringend von einer Senkung ab.
Wenn Sie Probleme haben, Ihre gestiegenen Abschläge oder Rechnungen zu bezahlen, finden Sie weiter Informationen und Hilfestellungenuntervattenfall.de/zahlungsverzug.
Wo finde ich Hilfe, wenn ich meine Energiekosten nicht bezahlen kann?
Wenden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten schnellstmöglich an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. So kann beispielsweise der Abschlagstermin angepasst werden oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Zudem unterstützen wir Sie, passende Beratungsstellen auch unabhängig von Vattenfall zu finden. Weitere Informationen finden Sie untervattenfall.de/zahlungsverzug.
Nach wie vor hat das Einsparen von Energie den größten Effekt auf die eigenen Energiekosten. Schon kleine Dinge helfen im Alltag beim Energiesparen.
Viele Tipps, bei denen sicher auch für Sie etwas dabei ist, finden Sie in unsererInfoweltEnergie.
Weitere Informationen zum Energiemarkt
Entlastungen beimStrompreis
Zur Strompreisbremse
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Zur Gaspreisbremse
Zusammensetzung des Gaspreises 2023
Der Gaspreis erklärt
Stand: Juni 2023